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Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) nach BaustellV

Wir erfüllen die Anforderungen nach RAB 30A, RAB 30B und RAB 30C und stehen Ihnen gerne für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach Baustellenverordnung zur Verfügung.

Die Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet den Bauherrn für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung des Bauvorhabens einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) zu  bestellen.

Der Koordinator hat mit seiner Tätigkeit dazu beizutragen, das Bauvorhaben, den Bauablauf und die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu jeder Zeit sicher zu gestalten.

Schon während der Planungsphase soll ein SiGeKo tätig werden. Aufgabe ist es bereits zu diesem Zeitpunkt alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten aufeinander abzustimmen. Der SiGeKo erstellt einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan), der u. a. die Arbeitsschutzbestimmungen und die Sicherheitsvorkehrungen für besonders gefährliche Arbeiten enthält.  Zudem fertigt er die sogenannten „Unterlage“ an, aus der Arbeitsschutzmaßnahmen für spätere Arbeiten (z. B. Wartung und Instandhaltung) an der baulichen Anlage ersichtlich sein müssen.

In der Bauphase organisiert und koordiniert er die Zusammenarbeit der verschiedenen Arbeitgeber hinsichtlich des Arbeitsschutzes und deren Überwachung der Arbeitsverfahren.